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Informationen zum Thema Immobilien die als Wohn- und Geschäftshaus genutzt werden

Unter Wohn- und Geschäftshäusern (abgekürzt WGH) versteht man Immobilien, die sowohl Wohnungen wie auch gewerblich genutzte Räume umfassen.

Immobilien können durch die Art der Nutzung unterschieden werden. Die Art der baulichen Nutzung ist ebenso wie die Errichtung des Gebäudes genehmigungspflichtig. Ein multifunktionales Gebäude kann für mehrere verschiedene Zwecke genutzt werden. Die Art der Nutzung eines Gebäudes kann seine Wirtschaftlichkeit und Rendite beeinflussen.


Wohn- und Geschäftshaus

Sind in einem Gebäude verschiedene Nutzungen vorhanden, spricht man von einer Mischnutzung. Zum Beispiel sind viele Häuser in den Kerngebieten der Innenstädte Wohn- und Geschäftshäuser. Läden oder Gaststätten befinden sich meist im Erdgeschoss und Büros und Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen. 

Informationen zum Thema Hochhaus Immobilien

Der Begriff Hochhaus bezeichnet im deutschsprachigen Raum ursprünglich alle Gebäude, die eine in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreiten – auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Umgangssprachlich sind die Begriffe manchmal bedeutungsgleich.

In Deutschland definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude überwiegend dann als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Für Bauten ab einer Höhe von 200 Metern wird auch die Bezeichnung Wolkenkratzer verwendet, wobei diese Höhenmarke je nach Zusammenhang und Region abweichen kann.

Der Bautyp Hochhaus umfasst Bauwerke, die sich über die Form definieren. Es handelt sich dabei um vielgeschossige, vertikal orientierte Bauten, die häufig Wohn-, Büro- und Geschäftsfunktionen aufnehmen.

Nach der Form wird zwischen Punkthochhäusern mit eher quadratischer Grundfläche und Scheibenhochhäusern mit längsrechteckiger Grundfläche unterschieden.

 

Informationen zum Thema WG Immobilien , Immobilien für Wohngemeinschaften

Die Wohngemeinschaft (abgekürtz WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger, meist nicht verwandter Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch das Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt.

Seit neuestem ist ein starker Trend zur Wohngemeinschaft zu verzeichnen. Immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche, wollen mit ihren Freunden zusammenleben. Auch ältere Menschen, die nicht allein sein wollen, leben zunehmend in Wohngemeinschaften.

Anfangs lebten vor allem Studenten und Auszubildende in Wohngemeinschaften, vorrangig um die Miete zu teilen und so Geld zu sparen. Zunehmend leben heute auch Berufstätige in Wohngemeinschaften, beispielsweise in einer "Business-Wohngemeinschaft". Ausnahmen bilden "Wohngemeinschaften für Alleinerziehende" und "Senioren-Wohngemeinschaften".

Wohngemeinschaften sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich geregelt. Daher sind verschiedene Varianten des Mietvertrages möglich:

  • ein Hauptmieter und Untermieter
  • mehrere Hauptmieter in einem Mietvertrag
  • einzelne Mietverträge pro Zimmer mit jedem Bewohner

 

Informationen zum Thema Gutshaus Herrenhaus Immobilien

Ein Gutshof besteht aus einer Reihe von Baulichkeiten unterschiedlicher Größe, Funktion und Gestaltung. Unabhängig von der Größe des Gutes gehören Scheunen, Ställe und Speicher sowie ein Gutshaus (Herrenhaus), oft mit einer mehr oder weniger großen Garten- bzw. Parkanlage ausgestattet, und gelegentlich ein Verwalter- bzw. Inspektorenhaus zum Gutshof.


Herrenhaus des Gutes Knoop (1791/96). Dieser bedeutende Bau des  Klassizismus wurde von Axel Bundsen gebaut. Foto: UphoffHe
Herrenhaus des Gutes Knoop (1791/96). Dieser bedeutende Bau des
Klassizismus wurde von Axel Bundsen gebaut. Foto: UphoffHe


Als Gutshaus oder Herrenhaus wird ein von Landadligen oder Gutsherren bewohntes Gebäude mit Gutshof bezeichnet – sofern es sich dabei nicht um ein Schloss handelt, es also keinem Herzog oder König als Residenz diente. Die Bezeichnungen werden jedoch häufig synonym benutzt, besonders bei großen, künstlerisch gestalteten Anlagen.

Das Gutshaus und das Schloss unterscheiden sich weniger durch ihre Bewohner, als durch ihre Funktion. Das Herrenhaus ist immer der Mittelpunkt des Gutes, wie das Rittergut, Weingut oder Adelsgut, also gewissermaßen eines historischen landwirtschaftlichen Betriebes, einer Gutsherrschaft.

Informationen zum Thema provisionsfreie Immobilien , Immobilien ohne Makler

Provisionsfreie Immobilienangebote sind Immobilien die von privat - also ohne Makler - vermittelt werden.

Provisionsfreie Immobilien sind jedoch auch Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien für die der Käufer oder der Mieter nach Abschluß eines Kaufvertrages oder Mietvertrages keine Provision (Courtage) an den Immobilienmakler zu zahlen braucht.

Unter dem Begriff Bestellerprinzip versteht man die Novellierung der Provisionsregelung bei Vermietung für Immobilienmakler in dem Sinne, dass der Immobilienmakler in Zukunft immer vollständig vom Auftraggeber bezahlt werden muss.

Das Bestellerprinzip wird im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) eingeführt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen worden ist und im Jahr 2015 in Deutschland eigeführt wird.

Durch die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung soll künftig der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der bezahlt. Und das ist meist der Vermieter, der neue Mieter mit Hilfe eines Maklers sucht."


Versicherungen - Hausratversicherung - Privathaftpflicht - Kombi

 

 Hausratversicherung - schützen Sie Ihr Hab und Gut

Zum versicherten Hausrat in der Hausratversicherung gehören alle Sachen und Gegenstände, die im Haushalt Ihrer versicherten Wohnung privat genutzt werden. Hierzu zählen: Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Elektrogeräte. Die Hausratversicherung der DFV ersetzt Ihnen zerstörte Gegenstände zum Neuwert, damit Sie sich die Sachen wieder in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand anschaffen können.

 

Hausrat

 

 

 

Private Haftpflichtversicherung - wichtige Gründe eine zu haben

Jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, ist nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzansprüche bei Personen- oder Sachschäden können schnell die Millionengrenze überschreiten. Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ohne eine Haftpflichtver­sicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten - zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Unfall verursachen.


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KombiVersicherung 5 plus - fünf Versicherungen in einem Paket

Die leistungsstarke KombiVersicherung 5 plus bietet Ihnen eine Unfall-, Hausrat-, Glas-, Haftpflicht- und eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Damit sind mit einem Schlag eine Vielzahl von Risiken abgedeckt. Dieses einzigartige Versicherungsprodukt hilft Ihnen beispielsweise bei der Bewältigung von Unfallfolgen, wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab, ersetzt Hausratschäden und unterstützt Sie bei Verkehrsrechts-Streitigkeiten. Kurzum: Sie sind rundum abgesichert.


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