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IFS Dr. Rudolph - Ihr unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler in Neubrandenburg

 

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Sie wünschen eine unabhängige und nur auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse individuell zugeschnittene Beratung oder einfach eine Versicherungsoptimierung ?

IFS Dr. Rudolph Versicherungs- und Finanzmakler in Neubrandenburg

kann Ihnen dieses garantieren!


Unabhängige Auswahl und Vermittlung von Versicherungen und Geldanlagen für folgende Bereiche:

1. Privatkundenservice

2. Geschäftskundenservice


IFS Dr. Rudolph hat einen großen Betreuungskreis von Privat- und Geschäftskunden, vorrangig aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Hamburg sowie aus den Räumen Lüneburg, Lübeck und Kassel

 

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  • Vorsorge für Sie und Ihre Familien,
  • Sicherheit für Ihr Hab und Gut,
    Ihr Unternehmen

... und wenn doch einmal etwas passiert ist
... sind wir im Schadensfall für Sie da!


IFS Dr. Rudolph
Versicherungs-
und Finanzmakler
GmbH & Co. KG 

IFS Dr. Rudolph bietet Ihnen nicht einfach nur Versicherungen, sondern Konzepte zur Erfüllung Ihrer Wünsche und zur Lösung Ihrer Probleme.


Nach einer individuell computergestützten Analyse werden für Sie aus einem breiten Angebot von Versicherungen optimale Verträge ausgewählt.
Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und auf Unabhängigkeit unseres Unternehmens.

IFS Dr. Rudolph ist der offizieller Sponsor unseres Volleyball-Teams aus Ludwigslust!

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Sponsoring Volleyball


A N Z E I G E

Die Spezialisten von IFS Dr. Rudolph haben folgende Leistungsangebote:


      - Private Krankenversicherung
      - Berufsunfähigkeitsabsicherung
      - Altersvorsorge
      - Investmentfonds
      - KFZ-Versicherung etc.


IFS DR. Rudolph bietet für Sie unter anderem besondere Deckungskonzepte für private Sachversicherungen - z. B Profiline Privat, mit günstigen Versicherungsbedingungen und niedrigen Beiträgen.

  • Private Vermögenssicherung
  • Altersvorsorge
  • Invaliditätsvorsorge
  • Hinterbliebenenvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Kapitalanlagen
  • Betriebliche Versicherungen
  • Baufinanzierung

IFS Dr. Rudolph bietet an:

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Bitte melden Sie den Schaden unter

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       oder nehmen Sie bitte gleich
       hier Kontakt auf.

Berechnungsbeispiele Zeitrente und Leibrente

Jede Immobilienverrentung ist speziell und individuell und unterscheidet sich durch die Gegebenheiten der Immobilie sowie der speziellen Wünsche und Bedürfnisse der Verkäufer.

Die Höhe der Leibrente oder Zeitrente basiert auf dem eigentlich erzielbaren Kaufpreis zzgl. Zinsen, der dann über einen mehr oder weniger bestimmten Zeitraum gezahlt wird.

Folgende Faktoren werden im wesentlichen für die Berechnung herangezogen:

+ der (Verkehrs-)Wert der Immobilie
+ die Art der Immobilie
+ der (käuferspezifische) Verzehrwert der Immobilie
+ bei Leibrenten: das Alter und das Geschlecht des(r) Rentenberechtigten
+ bei Zeitrenten: Die gewünschte Laufzeit der Rentenzahlungen
+ bei (lebenslangen) Wohnrechten: Wert des Wohnrechtes
+ bei Einmalzahlungen: der aufgezinste Auszahlbetrag

                              

Beispiel Zeitrente:  Ein Ehepaar Mehrfamilienhausmöchte ein renovierungsbedürftiges 5-Familienhaus für 200.000.- EUR  verkaufen. Ein Handwerksmeister ist interessiert. Das Haus soll in 15 Jahren bezahlt sein. Zeitrente = 1.612.- EUR monatlich.


EinfamilienhausBeispiel Leibrente: Ein Ehepaar (Er 70 Jahre, Sie 67 Jahre alt) veräussert ein Haus mit einem Verkehrswert von 150.000.- EUR. Sie bekommen dafür eine lebenslange Rente in Höhe von 880.- EUR monatlich.

 

Sie möchten Ihre Immobilie mit oder ohne Wohnrecht auf Rentenbasis verkaufen?

Wir lassen Ihnen gerne umfangreiche Berechnungen erstellen, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Verrentungsvariante helfen werden. Auch bei Ablaufkontrolle, Vermarktung, Vertragsgestaltung, Erarbeitung von Rückfalltabellen, Sondierung und Überprüfung von Kaufinteressenten sowie allen sonstigen Arbeiten rund um die Verrentung Ihrer Immobilie helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter.

Biopool ohne Chlor – die ökologische Erfrischung im eigenen Garten

Wer hat es sich noch nicht gewünscht: ein eigener Pool im Garten. Morgens vor der Arbeit kurz ins kühle Nass und ein paar Bahnen ziehen, ehe einen der Arbeitsalltag vollkommen einnimmt. Oder an heißen Sommertagen einfach mal kurz „abtauchen“ und mit der ganzen Familie Spaß haben. Häufig bleibt der eigene Pool allerdings wirklich nur ein Traum – vor allem, wenn man sich einmal tiefergehend mit dem Thema beschäftigt. Der eigene Pool ist nämlich meist eine „chlorige“ Angelegenheit, schließlich soll das Poolwasser dauerhaft algenfrei und sauber bleiben. Der dafür benötigte Chloreinsatz ist vielen ein Dorn im Auge. Trockene Haut, gerötete Augen und spröde Haaren sind die geläufigen Befürchtungen. „Gibt es denn keinen Pool ohne Chlor?“, fragt sich der eine oder andere da vollkommen zu Recht. Die Antwort lautet mittlerweile „Doch!“. Möglich ist das durch sogenannte Biopools, die ihr Wasser auf ganz natürlichem Wege säubern und den Einsatz von Chemie damit überflüssig machen.

Der Biopool im AufwärtstrendHochgeladene Bilddatei

Gibt es zukünftig dann eigentlich überhaupt noch gechlorte Pools, wie wir sie kennen? Schwimmteich-Experte Peter Petrich ist da eher skeptisch: "Der Biopool wird sich immer stärker durchsetzen. Der Aspekt des gesunden, reinen Wassers spricht ebenso dafür wie die vielfältigen Möglichkeiten für eine kreative, natürliche Gartengestaltung, die sich mit einem Biopool verbinden." Den besten Beweis dafür liefert auch die Preisverleihung des „OASE WaterCreation Award 2012“: Nicht nur in der Kategorie "Beste Kombination von Wasser und Licht", sondern auch in der Gesamtbewertung räumte ein Living-Pool des Biotop-Partners Lutkemeyer aus Gütersloh ab.

Die natürliche Poollandschaft im eigenen Garten

Insbesondere der architektonische Aufbau des Öko-Pools überzeugte die Preisrichter. Die ganzheitliche Organisation ermöglicht es, auch bei geringem Platzangebot eine schöne Poollandschaft im eigenen Garten zu gestalten. Daneben punktete aber natürlich auch die Nachhaltigkeit des Pools und die zukunftsorientierte Denkweise der Erfinder. Die Technik von Biotop-Pools macht Badespaß auf ganz natürlichem Wege möglich – komplett ohne chemische Einwirkung.

Kristallklares Wasser wie im Bergsee

Das kristallklare Wasser im Biopool kann mit dem eines Bergsees verglichen werden. Doch wie wird das gemacht? Ein spezieller Biofilter nimmt Nährstoffe aus dem Wasser auf und unterdrückt so das Wachstum von Algen. Wer also schon immer einen eigenen Pool haben wollte, auf Chlor aber der Natur und Gesundheit zuliebe verzichten wollte, hat somit nun eine gesunde Alternative und kann sich seinen Traum vom eigenen Pool doch noch ohne Bedenken erfüllen.

Foto: djd/Biotop

Hilfreiche Tipps bei verstopftem Abfluss

Bei einer verstopften Leitung führt meist kein Weg am Rohr-Notdienst vorbei. Ärgerlich sind vor allem die hierdurch anfallenden Kosten. Jedoch lassen sich viele Probleme bereits im Voraus umgehen. In den meisten Fällen führen Haare, Essensreste und auch Fett im Zusammenspiel mit Kalk aus dem Wasser zu einer harten Schicht, welche die Zersetzung der Rohre zur Folge haben kann. Irgendwann fließt schließlich nichts mehr ab, im Waschbecken steht eine muffig riechende Flüssigkeit und die Leitung ist verstopft. Da der Bewohner durch das Verwenden von Hausmitteln den Schaden oft verschlimmert, ist es in einer Mehrzahl der Fälle ratsam, gleich den Profi hinzuzuziehen.

Giftiges Chlorgas Hochgeladene Bilddatei

Eigeninitiative ist in genanntem Fall leider oft der falsche Weg, so Abwasser- und Entsorgungsexperte Uwe Türpe, Inhaber des gleichnamigen Fachbetriebs. Der Einsatz aggressiver Chemikalien ist ebenso wenig zu empfehlen, wie das Herumprobieren mit einer Vielzahl an angeblich wunderwirkenden Hausmittelchen. Beinahe jeder handelsübliche Abflussreiniger enthält ätzende Bestandteile wie Natriumhydroxid. Erfahrungswerte zeigen außerdem, dass viele Verbraucher mehrere Pulver verwenden, sollte das erste Mittel keine direkte Wirkung zeigen. „Dabei bilden sich dann immer wieder gefährliche Chemie-Cocktails, bis hin zu giftigem Chlorgas – im Umgang mit den Reinigern ist daher große Vorsicht geboten“, mahnt Uwe Türpe. So bekommt man einen verstopften Abfluss nicht frei.

Tipp vom Profi

Ohne Frage: Eine Abflussverstopfung ist unerfreulich. Statt zu Abflussreinigern sollte man lieber zur althergebrachten Saugglocke – gemeinhin als "Pümpel" bezeichnet – greifen, um eine Verstopfung auf eigene Faust zu entfernen. Falls ein Überlauf vorhanden ist, sollte man diesen mit einem feuchten Haushaltstuch abdecken, das Becken zu einem Teil mit Wasser füllen und anschließend Drück- und Ziehbewegungen mit der Saugglocke ausführen. Hierdurch entsteht im Abflussrohr abwechselnd ein Über- sowie Unterdruck, der in den meisten Fällen die Blockade beseitigt. Auch Uwe Türpe rät zu dieser mechanischen Methode, denn so ließen sich viele Haushaltsprobleme ohne Hilfe vom Notdienst beseitigen. Sollte dies allerdings nicht helfen, "ist es sinnvoll, den Fachmann mit seinen Profigerätschaften zu Rate zu ziehen", so Uwe Türpe. Am bewährtesten ist es jedoch, die Ursachen für eine verstopfte Leitung gleich von vornherein zu vermeiden, denn dann braucht man sich erst überhaupt nicht mit dem unliebsamen Thema "Verstopfung" auseinanderzusetzen.

Die Leitungen sauber halten

Die Gründe für eine verstopfte Leitung sind in der Regel hausgemacht. Der Unrat aus Fett, Haaren und Lebensmittelresten bildet zusammen mit dem Kalk aus dem Leitungswasser eine harte Schicht, die das Rohr zersetzen kann. Aus diesem Grund dürfen feste Bestandteile nicht im Abfluss, sondern lediglich im Hausmüll entsorgt werden. Vorbeugen lohnt sich: So ist es zum Beispiel ratsamer, Fett nach dem Kochen nicht in den Abfluss zu schütten, sondern die Pfanne mit Hilfe eines Haushaltstuches zu säubern. Auch durch passende Siebe, die man bereits für unter einen Euro erwerben kann, ist ein verstopfter Abfluss vermeidbar. Über den Abfluss gelegt, fangen diese kleinen Helfer nämlich Haare oder Essensreste zuverlässig auf.

 

Foto: djd/Kanal-Türpe GmbH & Co. KG

Sicherungsmöglichkeiten beim Kauf und Verkauf von Immobilien auf Rentenbasis

Selbstverständlich haben Sie als Verkäufer ein berechtigtes Sicherheitsbedürfnis in Bezug auf Ihre Rentenzahlungen und in Bezug auf Sicherung ihrer Ansprüche im Fall von auftretenden Problemen im Laufe der beträchtlichen Laufzeit.

BGBDie Rente wird als Reallast in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Die Reallast ist im Bürgerlichem Gesetzbuch in den § 1105 bis 1112 geregelt. Diese Eintragung sichert dem Berechtigten entsprechend wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück.
§1105 (1) BGB lautet:
„Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind (Reallast).“

Der jeweilige Grundstückseigentümer haftet einem Rentenberechtigten nicht nur mit dem belasteten Grundstück, sondern auch persönlich .


§ 1108 (1) BGB:
„Der Eigentümer haftet für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen auch persönlich, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.“

Wichtig ist auch § 1108 (2):
„Wird das Grundstück geteilt, so haften die Eigentümer der einzelnen Teile als Gesamtschuldner.“ Der Käufer kann also nicht die Reallast umgehen, indem er das Grundstück teilt und an Strohmänner verkauft.

Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel steht der Eintragung der Rente als Reallast im Grundbuch nicht entgegen.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Rente gilt für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks weiter. Bei einem eventuellen Weiterverkauf des Grundstücks muß dann der Wert dieser Verpflichtung, mit der dann noch verbleibenden Lebenserwartung des oder der Rentenberechtigten, im Verkaufspreis berücksichtigt werden, denn der neue Eigentümer muß die Verpflichtung zur Fortsetzung der Rentenzahlung übernehmen.

Eine vereinbarte Mindestdauer kann per Reallast nur vertraglich geregelt werden, wenn die potentiellen Erben bereits bekannt sind.

Rang im Grundbuch

Alle Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuches einer Immobilie stehen in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander. Je besser der Rang, desto besser ist die Befriedigung der Ansprüche im Fall einer Zwangsversteigerung. Der erstrangige Gläubiger wird bis zur vollen Höhe der Forderung ausgezahlt, dann erst folgt der zweitrangige Gläubiger etc.

Ihre Reallast sollte grundsätzlich immer erstrangig, also vor eventuellen Grundschulden und Hypotheken zugunsten von Kreditgläubigern, im Grundbuches eingetragen sein. Die erstrangige Absicherung schützt Sie vor dem Verlust Ihrer Rechte am besten.

Rückübertragung

Im Kaufvertrag können Sie sich vom Käufer für bestimmte Fälle, z.B. für den Fall, dass der Käufer mit den Zahlungen zwei Monate im Verzug ist, ein Rückübertragungsrecht durch die Eintragung einer Vormerkung nach § 883 BGB einräumen lassen.

Im Falle der Rückübertragung müßten Sie dann allerdings die erhaltenen Rentenzahlungen zurückerstatten, soweit diese nicht durch die bisherige Nutzung der Immobilie durch den Käufer, entsprechend vertraglicher Vereinbarung, ausgeglichen wurden.

Inflationssicherung

Die Kaufkraft der Rente soll gesichert sein. Die automatische Anpassung kann im Kaufvertrag zu Ihrer Sicherheit vereinbart werden. Die Wertsicherung erfolgt über eine Vertragsklausel, in der genau beschrieben wird, unter welchen Bedingungen eine Inflationsanpassung der Rente erfolgt.

Die Klausel muß in beiden Richtungen wirksam sein, d.h. auch ein eventueller Preisrückgang würde sich auf Ihre Rente entsprechend auswirken.

Die Preisindizes werden in Punkten gemessen. Es gibt verschiedene Basisjahre, die „= 100“ gesetzt werden. Wählen Sie das neueste Basisjahr.

Ihre Rente soll sich parallel zum Preisindex für die Lebenshaltung verändern. Um dauernde Neuberechnungen zu vermeiden, kann vereinbart werden, das die Rente dann um den Inflationssatz erhöht oder um den Preisrückgang gesenkt wird, wenn sich der Preisindex um 5 % oder 10 % gegenüber dem Stand bei der letzten Veränderung erhöht oder entsprechend sinkt.



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